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Politik und Gesellschaft (G9) / Sozialkunde (G8)

 


Fachschaftsleitung: Tobias Keil

Fachschaft: Bettina Aurbacher, Waltraud Breit, Florian Aurbacher, Tobias Keil, Johanna Müller, Roland Schmitz, Thomas Städele


 

Demokratie ist mehr als eine parlamentarische Regierungsform, sie ist eine Weltanschauung, die wurzelt in der Auffassung von der Würde, dem Wert und den unveräußerlichen Rechten eines jeden einzelnen Menschen.“

(Konrad Adenauer, erster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland)

„Sozialkunde ist Leitfach der politischen Bildung. Ziel des Sozialkundeunterrichts ist die Demokratiefähigkeit junger Menschen. Im Zentrum des Faches steht der Mensch als soziales


und politisches Wesen, das sich in eigenem Interesse mit öffentlichen Angelegenheiten beschäftigt“, so steht es im bayrischen Lehrplan und so wird es auch bei uns gelehrt und gelebt.

Sozialkunde wird für alle Lernenden ab der 10. Klasse verpflichtend unterrichtet, für die Schülerinnen und Schüler des sozialwissenschaftlichen Zweigs bereits ab der 8. Klasse. Der Sozialkundeunterricht soll zu eigenverantwortlichem Handeln, reflektierten Urteilen und Übernahme von Verantwortung in unserer Gesellschaft erziehen und Werte mitgeben, die für das Zusammenleben in einer westlichen, demokratischen Gesellschaft unerlässlich sind. Sozialkunde soll als Fach der politischen Bildung dazu beitragen, dass aus Schülerinnen und Schülern mündige Staatsbürgerinnen werden.

Dieser Auftrag ist wichtiger denn je, denn auch im 21. Jahrhundert ist es leider nicht

selbstverständlich in einer Demokratie zu leben und Demokratie braucht auch Demokraten und lebt vom Mitmachen und sich beteiligen.

Seit Jahren beteiligt sich die Fachschaft Sozialkunde auch an den bundesweit abgehaltenen Jugendwahlen, um erste

Berührungspunkte mit Wahlen herzustellen.

Neben vieler politischen Themen kommen auch andere gesellschaftspolitische Themen – vor allem im sozialwissenschaftlichen Zweig – nicht zu kurz. So geht es im Unterricht beispielsweise auch um die Rechte und Pflichten von Jugendlichen, um Vorbilder und Influencer, um Medien oder um die Umwelt.

Schülerinnen und Schüler des sozialwissenschaftlichen Zweigs absolvieren außerdem ein soziales Praktikum, welches sie innerhalb von drei Jahren ableisten müssen (vor dem Übertritt in die Oberstufe, das heißt im G8 bis zum Ende der 10. Klasse und im G9 bis zum Ende der 11. Klasse).

Informationen zum Sozialpraktikum im Sozialwissenschaftlichen Zweig:

Alle Schülerinnen des sozialwissenschaftlichen Zweigs der Klassen 8-11 müssen bis zum Ende der 11. Klasse Sozialpraktika abgeleistet haben, um in die 12. Klasse versetzt werden zu können.

Dabei gibt es folgende Anforderungen:

  • Insgesamt 15 Tage Sozialpraktikum (sozialer Bereich, Dienst am Menschen)
  • Mindestens zwei verschiedene Einrichtungen
  • Einmal fünf Tage am Stück („Blockpraktikum“)
  • Praktikum bundesweit möglich, nicht jedoch im Ausland
  • Anmeldung beim jeweiligen PUG-Lehrer (8. Klasse) bzw. SOG-Lehrer (9.-11. Kl.) immer bis zum Dienstag in der vorletzten Woche vor den Ferien. Eine Anmeldung danach kann leider nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Praktika erfolgen grundsätzlich in den Ferien, wobei ab dem Schuljahr 2024/25 eine Woche während der Schulzeit in der 10. Klasse zur Verfügung gestellt wird (Studienwoche ab 2025).

Bei weiteren Fragen könnt Ihr Euch jederzeit an Eure Lehrer aus dem sozialwissenschaftlichen Zweig oder an Herrn Keil wenden.